Für einen fairen Ausgleich
Die Änderung des Zusatzleistungsgesetzes sieht eine Erhöhung des Kostenanteils von Bund und Kanton von 50 auf 70 Prozent vor. Entsprechend reduziert sich der Gemeindeanteil bei den Zusatzleistungen zur AHV und IV von 50 auf 30 Prozent. Damit werden die Gemeinden entlastet und die Unterscheide zwischen den Gemeinden verringert. Aufgrund von Modellrechnungen hätte die Gesetzesänderung für die Stadt Winterthur – basierend auf den Zahlen von 2018 – positive Auswirkungen von rund 15 Millionen Franken.
Die Parlamentarische Initiative (PI) von Rosmarie Joss (SP), Marcel Lenggenhager (BDP) und Martin Neukom (Grüne), welche verlangte, im Finanzausgleichsgesetz einen Soziallastenausgleich zu regeln, wurde am 1. Dezember 2014 im Kantonsrat vorläufig unterstützt. Am 18. Juni 2018 schlug die vorberatende Kommission für Staat und Gemeinden vor, die PI zu einer Änderung des Zusatzleistungsgesetzes umzuwandeln. Dieser nach sechs Jahren zustande gekommene, breit abgestützte Kompromiss basiert auch auf den Zahlen aus dem Gemeinde- und Wirkungsbericht 2017 des Regierungsrates. Zur Abstimmung über die Vorlage kommt es, weil die SVP das Referendum ergriffen hat.
Das Thema Soziallastenausgleich beschäftigt in der Stadt Winterthur bereits seit längerer Zeit. Schon 2013 erkannte der Winterthurer Stadtrat, dass der fehlende finanzielle Ausgleich bei den Soziallasten einen strukturellen Mangel im Kanton Zürich darstellt. Auch im Rahmen der städtischen Sanierungsprogramme effort14+ und Balance wurde deutlich, dass eine ausgeglichene Rechnung in Winterthur ohne eine faire Soziallastenverteilung mittelfristig nicht realisierbar ist. Ein gerechter Soziallastenausgleich wurde weiter in einer von mir und Katrin Cometta (GLP) eingereichten Interpellation vom 27. Februar 2017 (GGR-Nr. 2017.23) thematisiert, wobei der Stadtrat in der Beantwortung die Problematik und das Engagement in diesem Bereich detailliert aufzeigen konnte. In der Beantwortung einer dringlichen Interpellation von Bea Helbling (SP) und Mitunterzeichnender aller Fraktionen ausser der SVP vom 1. Juli 2020 (GGR-Nr. 2020.76) hat der Stadtrat am 19. August 2020 festgehalten, dass er ein Ja empfiehlt und die Gesetzesänderung eine hohe strategische und finanzielle Bedeutung für die Stadt Winterthur hat, weshalb sämtliche Stadtratsmitglieder Mitglied des Abstimmungskomitees «Ja zum fairen Ausgleich – Ja zum Zusatzleistungsgesetz» sind. In Winterthur setzen sich die Parteien AL, CVP, EVP, FDP, GLP, Grüne und SP gemeinsam für ein Ja zur Änderung des Zusatzleistungsgesetzes ein, was ebenfalls zeigt, dass es sich lokal um einen breit abgestützten Kompromiss handelt.
Stimmen wir daher Ja zur Änderung des Zusatzleistungsgesetzes, um wenigstens in einem Teilbereich einen wichtigen Schritt hin zu einer faireren Verteilung der Sozialkosten im Kanton Zürich zu tun.