Schluss mit der Bevormundung

Leserbrief zum Artikel «Stadt legt sich beim Zwingliplatz mit Statthalteramt an» vom 06. Juli 2022

Das Auto bewegt – vor allem die Gemüter. Am 21. April 2021 beschloss der Stadtrat eine neue Verkehrsregelung am Zwingliplatz. Das Abbiegen nach links von der Tösstalstrasse West, dem Unteren Deutweg und dem Oberen Deutweg soll verboten werden. Dieser Beschluss versetzte nicht weniger als 74 Personen in helle Aufregung. Sie reichten beim Statthalteramt Rekurs ein und bekamen Recht: Die neue Verkehrsregelung soll wieder aufgehoben werden. Damit ist der Stadtrat nicht einverstanden, er zieht die Sache weiter an das Verwaltungsgericht.
Von der neuen Regelung profitieren alle Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer, auch diejenigen, die mit dem Auto unterwegs sind. Aufgrund der fünf Zufahrten kommt es mit der bisherigen Situation teilweise zu Wartezeiten von mehr als zwei Minuten. Die Linksabbiegeverbote entschärfen dieses Problem enorm. Nachteile hat die neue Regelung selbst in den Spitzenzeiten für gerade einmal 80 Fahrzeuge pro Stunde, also eine vernachlässigbare Anzahl.
Wie kann es also sein, dass das Statthalteramt eine sinnvolle Regelung aufhebt, deren Auswirkungen mit dem Gesamtverkehrsmodell des Kantons Zürich eingehend untersucht wurden? Einzige Erklärung ist, dass der Rekursentscheid politisch motiviert ist. Statthalterin Karin Egli-Zimmermann, SVP, will die Stadt offensichtlich zugunsten des unantastbaren Autos an die Kandare nehmen. Ich bin froh, dass der Stadtrat gegen diese Bevormundung vorgehen will und die Verletzung der Gemeindeautonomie nicht einfach hinnimmt.
Leidtragend sind alle, welche täglich von der unbefriedigenden Situation beim Zwingliplatz betroffen sind und wohl noch Monate bis Jahre auf eine Lösung warten müssen. Mit einem Urteil ist nämlich frühestens Ende Jahr zu rechnen.